Wer einen neuen Ausweis benötigt, sollte sich rechtzeitig um ein geeignetes Passfoto kümmern. Für offizielle Dokumente wie Führerschein, Reisepass oder Personalausweis werden ausschließlich biometrische Passbilder zugelassen, die zur erleichterten, automatisierten Gesichtserkennung dienen. Durch die Festlegung der Richtlinien wird das Erscheinungsbild von biometrischen Passbildern vereinheitlicht.
Man muss einige Dinge beachten, um die Vorgaben für ein biometrisches Passbild zu erfüllen. Andernfalls wird das Foto beim Bürgeramt abgelehnt und man muss sich um ein neues Bild bemühen. Für Erwachsene gibt es weitaus strengere Richtlinien als für Kleinkinder und Babys (s. weiter unten).
Wer die Arbeit einem Profi überlassen möchte, kann die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen lassen. Auch Fotoautomaten können ein gutes Ergebnis liefern. Wer möchte, kann einfach selbst zur Kamera greifen. Dabei sollte man aber unbedingt die Vorgaben beachten.
Wie müssen biometrische Passbilder aussehen?
Größe und Ausrichtung
Das biometrische Passbild hat die Standardgröße 3,5 x 4,5 cm und sollte mindestens für den Druck ideale 300 dpi aufweisen (Das entspricht 413 x 531 Pixel). Der Kopf muss bei Erwachsenen 70-80% des Bildes einnehmen, also einen Abstand von Kopfende zu Kinn von 3,2 bis 3,6 cm. Bei Kindern muss der Kopf zwischen 50-80% des Bildes einnehmen. Wichtig ist vor allem, dass der Kopf mittig und gerade ausgerichtet ist und nicht zur Seite gedreht oder zu sehr nach vorne gebeugt ist. Die Kamera sollte sich im besten Fall auf Augenhöhe befinden.
Kontrast und Schärfe
Das Gesicht sollte kontrastreich und scharf abgebildet sein. Die Aufnahme darf nicht verschwommen oder zu dunkel ausfallen. Die Haare sollten im klaren Kontrast zum Hintergrund stehen. Ein neutral grauer Hintergrund eignet sich häufig am besten.
Gesicht
Wichtig für ein biometrisches Passbild ist ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund. Ein freundliches Lächeln ist durchaus erlaubt, allerdings dürfen keine Zähne dabei zu sehen sein. Der Blick sollte mit vollständig geöffneten Augen Richtung Kamera gerichtet sein. Geht der Blick zu sehr nach unten, sind die Augen möglicherweise nicht gut erkennbar. Die Augenpartie muss in jedem Fall gut sichtbar sein, daher dürfen die Haare das Gesicht nicht zu sehr bedecken und keine Schatten werfen.
Kopfbedeckungen jeglicher Art sind bei Erwachsenen, sowie Kindern und Kleinkindern nicht erlaubt. Dazu zählen Hüte oder Mützen, ebenso wie Haarbänder. Ausnahmen bilden hier Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen, wobei auch hier das Gesicht unverhüllt und problemlos erkennbar sein muss. Getönte, farbige oder dunkle Brillengläser oder Sonnenbrillen sind ebenfalls nicht zulässig, da sie den Augenbereich zu sehr verdecken (s. dazu unsere Hinweise für Brillenträger weiter unten).
Ausleuchtung
Großen Beitrag zu einem qualitativ guten Passbild liefert eine gleichmäßige Ausleuchtung, im besten Fall bei Tageslicht. Das Gesicht sollte frei von Schatten und beide Gesichtshälften gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Zu beachten ist auch, dass keine überbelichteten, weißen Stellen auf Gesicht oder Haaren, Reflexionen auf Brillengläsern oder rote Augen entstehen. Beim Einsatz von Kunstlicht sollte man außerdem darauf achten, dass die Hauttöne in natürlichen Farben erscheinen und sich keine Farben im Gesicht widerspiegeln.
Hintergrund
Die Richtlinien für ein biometrisches Passbild sehen einen einfarbigen und hellen Hintergrund, ohne Muster oder Schatten vor. Es darf ausschließlich die zu fotografierende Person zu sehen sein, also keine andere Person oder Gegenstände.
Qualität
Achten Sie beim Druck auf hochwertiges Fotopapier und eine Ausgabe des Bildes ohne Farbstich und mit natürlich ausfallenden Hauttönen. Es dürfen keine Verunreinigungen oder Knicke auf dem Foto sein. Bilder in Schwarz-Weiß sind ebenso wie Farbfotos für das biometrische Passbild erlaubt. Wichtig ist aber auch hier eine kontrastreiche Darstellung des Gesichts.
Als Überblick dient die Fotomustertafel der Bundesdruckerei, auf der alle Vorgaben noch einmal illustriert werden oder die Vorgaben auf www.biometrisches-passbild.net.
Brillenträger aufgepasst!
Die Augen müssen auf dem biometrischen Passbild deutlich erkennbar sein, daher sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht durch den Brillenbügel oder getönte Gläser verdeckt werden. Auch Reflexionen auf den Brillengläsern sollten unbedingt vermieden werden. Das gestaltet sich besonders bei Kunstlicht als schwierig, da sich starke Lichtquellen in den Gläsern spiegeln. Auch Monitore oder Handy-Displays können Spiegelungen verursachen. Lassen sich Reflexionen nicht verhindern, kann die Brille jedoch abgelegt werden, da sie auf dem Passbild nicht unbedingt getragen werden muss.
Bart – ja oder nein?
Generell ist zu sagen, dass Bärte jeglicher Art auf dem biometrischen Passbild erlaubt sind, solange der Mund nicht komplett verdeckt wird und das Passbild ansonsten den Anforderungen an die Biometrietauglichkeit entspricht.
Achtung! Durch einen Bart ist die Kinnlinie häufig nicht gut sichtbar. Achten Sie deshalb beim Abmessen der Abstände bzw. dem Anlegen der Schablone darauf, die Position des Kinns realistisch zu schätzen. Eventuell lässt sich das Passbild mit einem Foto ohne Bart vergleichen, um die Kinnlinie zu bestimmen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Grundsätzlich gelten die Richtlinien für alle Personen gleichermaßen. Es muss ein scharf geschossenes Foto vor einem neutralen, gut ausgeleuchteten Hintergrund benutzt werden.
Ausnahmen werden aber bei nicht temporären medizinischen bzw. anatomischen Gründen gemacht, etwa bei dem Gesichtsausdruck oder der Kopfhaltung. Auch das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen wird ausnahmsweise erlaubt, allerdings nur, wenn das Gesicht komplett zu sehen und frei von Schatten ist.
Für Babys und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr gelten die grundsätzlichen Regeln an das biometrische Passbild, Ausnahmen gelten jedoch im Bereich der Kopfhaltung, Blickrichtung, dem Gesichtsausdruck und der Zentrierung des Kopfes.
Was ist bei Kindern und Kleinkindern zu beachten?
Kinder bis 9 Jahre
Der Kopf muss bei Kindern 50-80% der Bildgröße einnehmen, das entspricht 22-36 mm. Ansonsten gelten dieselben Vorgaben für ein biometrisches Passbild wie bei Erwachsenen. Auch ein geöffneter Mund oder eine Kopfbedeckung, wie beispielsweise eine Kappe oder ein Haarband sind nicht zulässig.
Tipp: Als Erwachsener sollte man die Kamera auf Kopfhöhe des Kindes halten, damit das Bild nicht von zu weit oben aufgenommen wird.
Säuglinge und Kleinkinder bis 6 Jahre
Der Kopf muss bei Babys und Kleinkindern ebenfalls 50-80% der Bildhöhe einnehmen. Da sich das Fotografieren eines Babys aber häufig als schwierig erweist, sind bis zu einem Alter von 6 Jahren Abweichungen des Gesichtsausdrucks und der Blickrichtung möglich. Idealerweise wird das Gesichts des Babys jedoch auch frontal aufgenommen, sodass beide Ohren zu sehen sind. Die Vorgaben sind also im Vergleich zum Erwachsenen gelockert, auf Schnuller, Plüschtier oder Kopfbedeckung muss jedoch trotzdem verzichtet werden.
Tipp: Für einen gleichmäßigen, hellen Hintergrund kann man den Säugling auf ein helles Bettlaken legen und hinter der Kamera für Aufmerksamkeit sorgen, damit das Kind Richtung Kameralinse schaut. Wenn beide Wangen zu sehen sind, ist das Bild frontal aufgenommen.
So gelingt das biometrische Passbild
Unsere Tipps:
Bildausschnitt
Ein zu groß geratener Bildausschnitt lässt sich leicht korrigieren, während ein zu klein gewählter Bildausschnitt, auf dem etwa Haare oder Gesicht angeschnitten sind, oft nicht mehr für das biometrisches Passbild nutzbar ist. Man sollte daher darauf achten, das Bild mit etwas Abstand aufzunehmen, damit der gesamte Kopfbereich auf dem Bild zu sehen ist.
Frontalaufnahme
Auf dem biometrischen Passbild muss das Gesicht unbedingt frontal abgebildet werden. Dabei sollten beide Ohren gleichmäßig zu sehen sein. Der Kopf darf nicht zu sehr gedreht oder nach vorne geneigt werden. Die Aufnahme erfolgt am Besten mit der Kamera auf Augenhöhe und dem Blick geradeaus in die Kameralinse gerichtet. Idealerweise hilft eine zweite Person bei der Aufnahme des Bildes. Sollte das Foto allein aufgenommen werden, kann die Kamera, der Laptop oder das Handy beispielsweise auf einem Stativ oder an einer Halterung befestigt oder in ein Regal auf Augenhöhe gestellt werden.
Reflexionen auf den Brillengläsern
Um Reflexionen zu vermeiden, sollte die Aufnahme ohne Blitzlicht gemacht werden. Auch eine starke Lichtquelle, wie eine Lampe oder ein Computerbildschirm kann sich in der Brille spiegeln. Am besten gelingen Aufnahmen bei Tageslicht. Gut zu wissen ist außerdem, dass die Brille auf dem biometrischen Passbild nicht unbedingt getragen werden muss.
Hintergrund
Damit keine Schatten im Hintergrund entstehen, sollte die zu fotografierende Person ca. einen halben Meter vor einer neutralen, hellen Fläche stehen.
gleichmäßige Ausleuchtung
Die Aufnahme gelingt am besten bei Tageslicht gegenüber eines Fensters ohne direkte Sonneneinstrahlung und ohne Kamera-Blitz. Weitere Lichtquellen, wie z.B. Deckenlampen sollten ausgeschaltet werden. Achten Sie darauf, dass das Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet ist und keine Schatten entstehen. Auch Aufnahmen im Freien bei natürlichem Tageslicht können gut gelingen, wenn Sie auf einen hellen, neutralen Hintergrund achten.
Auflösung/Unschärfe
Der Portrait-Modus der Handykamera sollte ausgeschaltet werden, um eine Unschärfe im Bereich der Haare zu vermeiden. Verwenden Sie außerdem eine Digitalkamera oder ein Smartphone mit guter Kamera. Anstelle eines Selfies empfiehlt sich, die Aufnahme von einer zweiten Person machen zu lassen, da die Frontkamera eines Handys meist eine schlechtere Bildqualität hat und das Gesicht leicht verzerrt dargestellt wird.
Bilder selbst ausdrucken
Benutzen Sie hochwertiges Fotopapier und achten Sie auf volle Tintenpatronen. Das Format 3,5 x 4,5 cm sollte außerdem unbedingt eingehalten werden. Sie können die Bilder auch online bestellen, in einem Fotoautomaten aufnehmen oder in einem Drogeriemarkt oder Copyshop ausdrucken lassen. Achten Sie aber auch hier unbedingt auf die Papierqualität und die Maße des Passbildes.
Wir brauchen Bilder für unseren Reisepass. Es ist gut zu wissen, das jegliche Art von Kopfbedeckung verboten ist in solchen Bildern. Hoffentlich finden wir einen Fotografen, der uns dabei helfen kann.